Hotelsanierung

Bis vor Beginn der Corona-Pandemie lag der Schwerpunkt unserer Hotelberatung im Interims-Management, der Sanierung und bei der Erfolgsausrichtung von problematischen Betrieben. Im ersten Schritt geht es bei Sanierungsaufgaben immer um die vollständige Darstellung aller Problemfelder, um die Gewinn- und Verlustperspektiven sowie um die Aktiva und Passiva inkl. nicht bilanzierter Eventualverbindlichkeiten. Wesentlicher Bestandteil der Basisarbeit ist die Würdigung der Personalsituation unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen und kollektivarbeitsrechtlichen Bedingungen sowie eine Bewertung der rechtlichen/vertraglichen Lage Ihres Hotels. Die Möglichkeiten, die das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) ab 01.01.2021 zur Verfügung stellt, werden mit in die Prüfung des vertraglichen Netzwerkes für den Fall einer drohenden Zahlungsunfähigkeit aufgenommen. Parallel zum Betrieb stellen sich die im Grundsatz gleichen Fragen auch hinsichtlich der genutzten Immobilie, sofern sich diese in Ihrem Eigentum befindet. Themen sind deren Potentiale und der Nachholbedarf, den die Immobilie erzwingt.

Mit diesen Basisparametern werden dann Zukunftsperspektiven für die Standorte entworfen, diskutiert, abgestimmt und vorlagefähig gemacht, um so dann über die Eigentümer- und/oder die Bankenseite zu den notwendigen Investitionsmitteln zu kommen. Für den Fall, dass eine Sanierung ausgeschlossen ist, entwerfen wir die dann weiteren Möglichkeiten durch Verkauf oder Liquidation. Nötigenfalls muss auch die geordnete Insolvenz in Betracht gezogen werden: Eine gut vorbereitete Insolvenz kann auch der Anfang einer besseren Zukunft sein.








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